17. Mai 2022 | Neuigkeiten

Grundsteuerreform

Zum 1. Januar 2025 tritt die neue Regelung zur Grundsteuer in Kraft. Im Rahmen der Neubewertung werden die Wertverhältnisse zum 1. Januar 2022 zugrunde gelegt.
Wenn Sie eines von rd. 35 Mio. Grundstücken in Deutschland besitzen, dann betrifft es auch SIE!
Nicht nur die Frage: „Bin ich von der Neuregelung betroffen?“, sondern auch die Frage: „In welchem Bundesland liegt mein Grundstück“ ist relevant. Einige Bundesländer (wie z.B. Bayern oder Hessen) verwenden für die Neubewertung ihre eigenen Bewertungsmethoden gegenüber dem Bundesmodell
Fragen über Fragen, für uns kein Problem! Wir unterstützen Sie gerne bei jeder Frage, die Sie sich zur Grundsteuerreform stellen.
Natürlich führen wir anschließend auch die notwendigen Maßnahmen und Schritte durch, um Ihre Erklärung(en) fristgerecht an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Die Feststellungserklärungen müssen im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 in elektronischer Form an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Bitte wenden Sie sich hierfür an unseren Steuerberater Herrn David Weser
02841 / 99 99 2-0 oder per