31. Mai 2022 | Neuigkeiten

Fristverlängerungen für die Abgabe von Steuererklärungen

Der Finanzausschuss des Bundestags hat einen neuen Gesetzentwurf beschlossen. Demnach werden die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung wie folgt beschlossen (gültig für Steuerpflichtige, die beraten werden) :

Veranlagungszeitraum

2020        31.08.2022

2021        31.08.2023

2022        31.07.2024

2023        31.05.2025

2024        30.04.2026

Das Gesetzgebungsverfahren wird wahrscheinlich Mitte Juni abgeschlossen sein. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Für Fragen hierzu und zu allen anderen Fragen um alle Steuerthemen stehen wir Ihnen gerne zur Seite

02841 / 99 99 2-0