29. November 2022 | Neuigkeiten

Jahressteuergesetz und Erbschafts-/Schenkungssteuer

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) selbst wird zwar nicht angetastet. Dennoch ist das Bewertungsgesetz ein wichtiger Bestandteil für die Besteuerung von Immobilien im Erb- oder Schenkungsfall. Es soll eine Bewertung durch den Gesetzgeber nach dem eigentlichen Verkehrswert der Immobilie stattfinden. Das Bewertungsgesetz gibt diesbezüglich vereinfachte Wertermittlungsverfahren für bestimmte Immobilienkategorien vor.

Nun sollen im Bewertungsgesetz insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien etc.) an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805) angepasst werden. Dabei soll sichergestellt werden, dass die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf der Grundlage der ImmoWertV ermittelten sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Modellkonformität weiterhin bei der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer sachgerecht angewendet werden können.

Es bleibt aber abzuwarten, welche Änderungen in welcher Form tatsächlich als Gesetz in Kraft treten und wie diese sich dann ganz konkret auf die steuerliche Wertermittlung auswirken. Im Zweifel sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen, um eine mögliche Strategie vorzeitig zu besprechen.

Die Vorabfassung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung finden Sie hier.

Für Fragen hierzu und zu allen anderen Fragen um alle Steuerthemen stehen wir Ihnen gerne zur Seite

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