23. Juni 2022 | Neuigkeiten

Mindestlohnregelung ab 01.07.2022

Zum 01.07.2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde auf 10,45 €. Dies wurde durch die zuständige Mindestlohn-Kommission beschlossen (§ 9 MiLoG). Bei einer 40 Std./Woche beträgt das monatliche Festgehalt dann 1.820,00 €.

Ein Minijobber darf bei einem Gehalt von 450,00 € maximal 43,0 Stunden pro Monat arbeiten bzw. max. 9,5 Std. /Woche. Bei geringfügig beschäftigten Mitarbeitern müssen die Arbeitszeiten aufgezeichnet werden.

Der Mindestlohn darf in keiner Branche unterschritten werden, allerdings sind folgende Personen von der Regelung AUSGENOMMEN:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der Berufsausbildung
  • Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit
  • Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet
  • Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums dient
  • Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen.

Ab dem  01.10.2022 steigt der Mindestlohn dann auf 12€ / Stunde.

Für Fragen hierzu und zu allen anderen Fragen um alle Steuerthemen stehen wir Ihnen gerne zur Seite

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